Services: Hausverwaltung nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz)
Die Hausverwaltung nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz) umfasst folgende Dienstleistungspunkte:
I. Allgemeine kaufmännische Geschäftsführung
- Teilnahme an Verwaltungsbeiratssitzungen
- Vorbereitung der Eigentümerversammlung
- Leitung und organisatorische Abwicklung der Eigentümerversammlung
- Stellungnahme zu allen Tagesordnungspunkten
- Erstellung und Versendung eines Protokolls
- Durchführung von Beschlüssen
- Erstellung von Haus- und Nutzungsordnungen
- Führung des erforderlichen Telefon- und Schriftverkehrs mit Eigentümern und Dritten
- Beratung über Vertragsabschlüsse
- Einholung von Angeboten
- Bearbeitung von Versicherungsschäden
- Geordnete Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen
II. Juristische Verwaltung
- Hausmeister und Dienstpersonalverträge
- Versicherungsverträge
- Mietverträge (z.B. Hausmeisterwohnung, Kfz-Stellplätze)
- Wartungsverträge (z.B. Heizung, Lüftungsanlage, Aufzug)
- Lieferungs- und Entsorgungsverträge (z.B. Strom, Wasser, Gas, Heizöl)
- Verträge mit Abrechnungsunternehmen (z.B. ista, Wasser, Heizung)
- Werkverträge für Instandhaltung und -setzung
- Verträge mit Kreditinstituten (z.B. Girokonto und Tagesgeld)
- Abgabe- und Entgegennahme von Willenserklärungen
- Durchführung von Maßnahmen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Rechtsnachteils erforderlich sind
- Beratung der Eigentümer über Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren
- Beauftragung eines Rechtsanwalts
III. Finanz- und Vermögensverwaltung
- Führung der personen- und sachbezogenen Konten
- Überwachung von Zahlungsverpflichtungen
- Aufbewahrung der Belege
- Rechnungsprüfung
- Durchführung von Zahlungen
- Entgegennahme und Abrechnung der Benutzungsgebühren für Gemeinschaftseinrichtungen
- Aufstellung eines Wirtschaftsplanes
- Berechnung, Abrufung und Einziehung des Hausgelds
- Erstellung der Jahresabrechung
- Eröffnung und Führung eines Girokontos für Hausgelder und eines Tagesgeldkontos für Instandhaltungsrückstellung
IV. Technische Verwaltung
- Überwachung des baulichen und technischen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums
- Beratung der Eigentümergemeinschaft über die Notwendigkeit von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
- Einholung von Kostenvoranschlägen und Angeboten
- Führung von Vertragsverhandlungen
- Überwachung der Arbeiten Rechnungsprüfung
- Abnahme der Arbeiten
- Rüge festgestellter Mängel
- Veranlassung von sofortigen Maßnahmen in dringenden Fällen (z.B. Rohrbruch)
- Schadensmeldung an Versicherung
- Stellungnahme zu beabsichtigten Baumaßnahmen
- Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen
- Bestellung von Schlüsseln und Schließzylindern aus der gesicherten Schließanlage für Räume des gemeinschaftlichen Eigentums für den Gemeingebrauch
- Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und TÜV Group Rheinland/Berlin-Brandenburg (z.B. Feuerlöscher, Heizung, Blitzschutzanlagen, Brandschutztüren)